Kleingedrucktes
Sehr geehrter Gast,
wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, daß Sie genau wissen sollen, welche Leistungen wir erbringen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.
Bitte beachten Sie deshalb unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Ferienwohnung Matheis, Inhaber Marion Matheis, Hohlweg 5, D 56587 Straßenhaus, im folgenden "Ferienwohnung Matheis" genannt (Stand: 27.09.2002.)
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns und gelten von Ihnen mit Ihrer Buchung als anerkannt.
- Auf Beherbergungsverträge ist neben den §§ 70 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) das allgemeine Schuldrecht des BGB anzuwenden. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
- Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung, sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind.
- Der Abschluß des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
- Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien bindend.
- Die Ferienwohnung steht dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag bis 11.00 Uhr geräumt sein.
- Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im voraus bestellt oder reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:
bis 31 Tage vor Reisebeginn: 20 %
30 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50 %
14 bis 1 Tage vor Reisebeginn: 80 %
bei Nichtantritt der Reise: 85 %
- Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommener Ferienwohnung hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, daß kein Schaden entstanden oder der dem Vermieter entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
- Das Begleichen der Rechnung ist bei Anreise fällig. Der Vermieter ist berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen oder Zwischenrechnungen zu stellen.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommende wirksame Regelung. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Die Berichtigung von Irrtümern, insbesondere von Schreib- oder Rechenfehlern in schriftlichen Angeboten, Bestätigungen oder Prospekten der Ferienwohnung Matheis, bleibt vorbehalten. Abweichungen und Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Straßenhaus.